Das Testament

Kurz vor seinem Tod im April 1970 faßte Johannes Gottwald gemeinsam mit seiner Frau Elsbeth den Entschluß, ihr gesamtes Vermögen - abgesehen von vergleichsweise bescheidenen Vermächtnissen an Verwandte und Freunde - in eine mildtätige Stiftung einzubringen.

Als Elsbeth Gottwald im Juni 1982 in Berlin starb, hinterließ sie ein Testament vom 31. August 1973, aus dem hervorging, daß sie im Gedenken an ihren verstorbenen Ehemann und in Übereinstimmung mit seinen Wünschen eine mildtätige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Namen "Johannes und Elsbeth Gottwald-Stiftung" errichtet und diese zu ihrer Erbin eingesetzt hatte.

Die amtierenden Vorstände der von Johannes Gottwald fast ein Vierteljahrhundert geführten Wohnungsbaugesellschaft EINTRACHT gemeinnützige AG Fritz Hinz, Gerhard Lüpke und Gerhard Weinrich sowie Manfred Hein, als dessen Nachfolger, wurden zu Testamentsvollstreckern bestellt. Sie unternahmen alle erforderlichen Schritte um die Rechtsfähigkeit der vom Ehepaar Gottwald gewünschten Stiftung zu erreichen. Letztlich wurde die Errichtung der Stiftung und die Stiftungssatzung in der Fassung vom 8. Nov. 1983 am 27. Dez. 1983 vom Senator für Justiz, Berlin, genehmigt und im Amtsblatt für Berlin, 34. Jahrgang, Nr. 3 vom 13. Jan. 1984 veröffentlicht. Damit war die Johannes und Elsbeth Gottwald-Stiftung rechtsfähig. Sie hat ihren Sitz in Berlin-Wilmersdorf. Zu Vorständen wurden vom Senator für Justiz die EINTRACHT- Vorstände Manfred Hein und Fritz Hinz bestellt. Nachfolger von Fritz Hinz wurde am 1. Januar 1988 Lutz Lehmann. Nachfolgerin von Lutz Lehmann wurde am 01. Januar 2019 Almuth Vossen. Nachfolger von Manfred Hein wurde am 01. Januar 2022 Norbert Reinelt.

Das Herzstück des Stiftungsvermögens - Grundstücke, heute bebaut mit rund 400 Mieteinheiten - stammt aus dem väterlichen Erbe der Stifterin, wobei Johannes Gottwald daran einen beträchtlichen Anteil hat; denn er machte sich um den Wiederaufbau der Immobilien nach deren weitgehender Zerstörung im zweiten Weltkrieg besonders verdient. Daher ist ihm sicherlich der Teil des Stiftungsvermögens zuzurechnen, der aus seiner Tätigkeit als privater Bauherr resultiert.

Eine Entscheidung, wie sie das Ehepaar Gottwald getroffen hat, ist verdienstvoll und vorbildlich zugleich. Bundeskanzler a.D. Helmut Schmidt hat ein derartiges Tun in der ZEIT gewürdigt: "Tatsächlich hat in Deutschland immer eine Art "moralischer Kapitalismus" existiert. Dieser erstaunlich anmutende Begriff trifft zum Beispiel auf jene Kapitalisten zu, welche die Erträge ihres Kapitals unwiderruflich ganz oder teilweise dem öffentlichen Wohl zugewendet haben. Dazu gehören die Inhaber mancher der großen privaten Firmen, deren Erträge gemeinnützigen Stiftungen zufließen, so Bosch, Krupp, Mohn/Bertelsmann, Körber, Bucerius/ZEIT, Hertie - und daneben Tausende weitgehend unbekannter privater, aber gemeinnütziger Stiftungen. Laßt uns solche Stifter, die in vorbildlicher Weise dem Gemeinwohl dienen, öffentlich ehren, damit sie weithin zu Vorbildern werden!"¹

¹ H. Schmidt, Das Gesetz des Dschungel, in: DIE ZEIT, Nr. 50 vom 4. Dezember 2003

Ausriß des handschriftlichen Testaments von Johannes Gottwald



Ausriß des handschriftlichen Testaments von Johannes Gottwald